„Sprachstreit an der Uni“

Textdokument - 2021

Seit einigen Jahren existieren an der Universität Kassel Empfehlungen für die Verwendung gendergerechter Sprache in Lehre, Forschung und Betrieb, ihre Umsetzung ist jedoch nicht geregelt. Nachdem sich ein Student über Punktabzug wegen Nicht-Verwendung gendergerechter Sprachvarianten in einer Prüfung öffentlich beschwerte, wurde in den Medien intensiv über den Fall diskutiert, auch weil das Thema gendergerechte Sprache insgesamt zunehmend Gegenstand öffentlicher Kontroversen war. Mit einem auf Instagram veröffentlichten offenen Brief versuchte der AStA, teils verzerrte Darstellungen in der Berichterstattung zu korrigieren und Stellung zu beziehen. Die Hochschule gab daraufhin ein Rechtsgutachten in Auftrag, das klären sollte, ob Punktabzüge bei Nicht-Verwendung gendersensibler Sprachregelungen juristisch zulässig sind. Das im Dezember veröffentlichte Gutachten bestätigte grundsätzlich die Möglichkeit, es lässt jedoch verschiedene Interpretationen zu, wie der Spiegel, die FAZ oder der Hessische Rundfunk berichten.