Zivilklausel

Die Kritik an zunehmender Militär- und Rüstungsforschung an Hochschulen war 2012 und 2013 eine bundesweite Bewegung von Friedensaktivist:innen, die sich an vielen Universitäten für die Verankerung einer Zivilklausel in den Universitätsstatuten einsetzten. In Kassel kam es, auch aufgrund der Vergangenheit des Campusgeländes und der Nähe des Standortes zu Rüstungsproduktionsfirmen im Kasseler Nordosten, zur Gründung eines Arbeitskreises. Dieser organisierte im Januar 2013 eine Urabstimmung unter den Student:innen über eine Zivilklausel. 72 Prozent der Wähler:innen stimmten dafür.
Die Diskussion um die Zivilklausel an der Universität drehte sich nun stets um die Abwägung zwischen ethisch basierten Zielen für Lehre und Forschung sowie der Wahrung von Wissenschaftsfreiheit und informationeller Selbstbestimmung. Die Zivilklausel wurde letztlich in der Grundordnung verankert, weitergehende Forderungen des Arbeitskreises nach der Einrichtung einer zusätzlichen Ethikkommission, die die Einhaltung der Klausel überwacht, sowie nach hochschulöffentlicher Transparenz über die Drittmittelgeber von Forschungsprojekten wurden vom Senat abgelehnt. Ein Bericht über den Arbeitskreis Zivilkreis ist auf YouTube zu sehen.