Neben der Umstellung der Studiengänge auf das Bachelor-Master-System und der Einführung neuer Steuerungs- und Organisationsstrukturen wurde zu Beginn der 2000er Jahre auf einem weiteren Feld ein Wandel des deutschen Hochschulwesens hin zu mehr Wettbewerb, Leistung, Effizienz und internationaler Vergleichbarkeit angestoßen: Mit der Novellierung des Bundesbesoldungsgesetzes, des Hochschulrahmengesetzes und der entsprechenden Landesgesetzgebung wurde die Besoldung der Professor:innenschaft und der Zugang zu einer Professur verändert. Statt der bisherigen Besoldungsklasse C wurde eine neue Besoldungsklasse W eingeführt, durch die stärkere Anreize zur Leistungsorientierung gegeben werden sollten. Sie ist gekennzeichnet durch ein niedrigeres Grundgehalt, anders als zuvor kann dieses jedoch durch individuelle Zuschläge ergänzt werden, die zwischen einzelnen Professor:innen und der Hochschulleitung aufgrund besonderer Leistungen vereinbart werden. Teil der neuen W-Besoldung ist die eigene Besoldungsgruppe W1 für Juniorprofessor:innen. Orientiert an internationalen Beispielen wie dem Assistant Professor sollte hiermit für den wissenschaftlichen Nachwuchs ein neuer, schnellerer Weg zu einer Professur, für die bisher die Habilitation als Voraussetzung feststand, geebnet werden.