Mit dem Rolli über’n Campus
Video - 1999
© Offener Kanal Kassel / Hochschulfernsehen Univision, 29.10.1999
In der Fassung des Hochschulrahmengesetzes vom 19. Januar 1999 ist festgehalten: „Die Hochschulen […] tragen dafür Sorge, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können“ (HRG § 2, Abs. 4). Diese gesetzliche Vorgabe konnte die Gesamthochschule in den Neubauten auf dem Campus Holländischer Platz nur sehr bedingt einhalten. Welche Schwierigkeiten im Studienalltag das beispielsweise für sehbeeinträchtigte und körperbehinderte Student:innen mit sich brachte, dokumentiert der Beitrag des Hochschulfernsehens. Zugleich berichtet er über Unterstützungsmaßnahmen, unter anderem in Fragen der Literaturversorgung.