Streit um die Frauenbeauftragte

Textdokument - 1994
Zum 31. Dezember 1993 sollte das neue Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) in Kraft treten. Da in diesem die Beschreibung der Aufgaben einer Frauenbeauftragten von denen in den Kasseler Richtlinien abwichen, wurde die Frauenbeauftragte vom Präsidenten abberufen. Dagegen ging die Abberufene gerichtlich vor. Das Landesarbeitsgericht gab dem Widerspruch gegen die Abberufung statt. Begleitet war der arbeitsrechtliche Klärungsprozess von einem breiten Protest. Die Kasseler Hochschulzeitschrift publik druckte in ihrer Ausgabe vom 8. Februar 1994 die „Erklärung von Präsident Brinckmann“ und die „Frauenrat-Erklärung zur Erklärung des Präsidenten“ ab.