Aufnahme in die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Textdokument - 1993

Mitteilungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft 3/1993
Im zweiten Anlauf erreichte die Gesamthochschule/Universität Kassel 1993 die Aufnahme als Mitglied in die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Der Senat der DFG hatte 1979 eine Aufnahme der Gesamthochschule Kassel abgelehnt und dies damit begründet, dass der personelle wie materielle Ausbauzustand der Einrichtung noch nicht ausreichend konsolidiert sei. An die Mitgliedschaft einer Hochschule in der DFG ist u.a. die Möglichkeit geknüpft, die Finanzierung großer Sonderforschungsbereiche im kompetitiven Verfahren beantragen zu können. Die Einzelförderung von Forschungsprojekten durch die DFG begann dagegen schon kurz nach der Gründung.