Neue Gremien – alte Gräben?

Poster/Grafik - 1979

Nach dem Hessischen Universitätsgesetz von 1978 war der Konvent das höchste hochschulpolitische Gremium und hatte 90 Mitglieder. Mit 35 Sitzen hatten die Professor:innen keine Mehrheit in dem Gremium. Der Konvent war zuständig für Grundsatzfragen der Hochschule, wie den Erlass der Wahl- und Grundordnung, die Wahl von Präsident:in, Vizepräsident:in, 15 Senatsmitgliedern sowie der Ständigen Ausschüsse. Für fünf Ständige Ausschüsse wurden Mitglieder bestimmt: Lehr- und Studienangelegenheiten, Forschung und Organisation, Haushalt und Hochschulentwicklungsplanung, Bibliotheksangelegenheiten sowie Datenverarbeitung. Der Konvent war ein Repräsentativorgan, fachbereichsübergreifende Kernfragen des Hochschulbetriebs wurden im Senat behandelt. Dieser setzte sich neben den 15 aus dem Konvent entsandten Mitgliedern aus den Dekan:innen der Fachbereiche zusammen. Der Senat gab Stellungnahmen zu Berufungsvorschlägen, zur Bildung von Fach- und Studienbereichen sowie zu Studien- und Prüfungsordnungen ab.

Ein Blick in die Wahlprogramme für die ersten Konventswahlen im Frühjahr 1979 deutet bereits die Blockbildung innerhalb der Gremien an, die die Hochschule in den 1980ern in zahlreichen Fragen schwer eine Einigung finden ließ. Auf der einen Seite gab es ein linkes, einmal mehr, einmal weniger stabiles Bündnis aus gewerkschaftlichen Gruppen (GEW, ÖTV, Jusos, Basisgruppen) und mehrere Gruppen in der politischen Mitte.