Eine Universität des Landes Hessen

Textdokument - 1978

Lange hatte die Gesamthochschule Kassel auf ein eigenes Gesamthochschulgesetz gewartet, doch schon Mitte der 1970er zeichnete sich ab, dass es das nicht geben würde. Mit Wirkung zum 17. Juni 1978 wurde die Gesamthochschule Kassel in das novellierte Hessische Universitätsgesetz aufgenommen. Die Gesamthochschule als eigenes Modell war damit gescheitert, auch wenn das Hessische Hochschulgesetz einen kurzen Abschnitt über die Aufgaben von Gesamthochschulen enthielt (Bild 2). Mit der Eingliederung in das Gesetz wurde die Gesamthochschule formell in die Selbstständigkeit entlassen und hatte bis zum Februar 1979 Zeit, die neuen Selbstverwaltungsgremien zu bilden.