Die Promotionen waren bisher nach den Promotionsordnungen der Universität Marburg und der TU Darmstadt vollzogen worden. Nun konnte der Dr. phil, der Dr. rer.nat., der Dr. rer.pol. und der Dr.ing. nach einer Kasseler Ordnung vergeben werden. Als Zulassungsvoraussetzung sah die Ordnung ein achtsemestriges Hochschulstudium vor, bei einem sechssemestrigen Studium in den integrierten Studiengängen oder im Lehramt für die Mittelstufe bzw. die Grundstufe konnte durch ein zweisemestriges Promotionsaufbaustudium die Berechtigung zur Promotion erworben werden.