Reaktionen der Fachhochschullehrer:innen

Textdokument - 1971

Bei der Gründung der Gesamthochschule im Jahr 1974 wurden die Dozent:innen der Vorgängereinrichtungen übernommen und erhielten den Status von Fachhochschullehrer:innen, konnten sich nun „Professoren an einer Fachhochschule in einer Gesamthochschule“ nennen. Sie waren in den ersten Jahren der Hochschule zahlenmäßig eine größere Gruppe als die der neu berufenen Universitätsprofessor:innen. Am Umfang ihrer Lehrverpflichtung und an ihrer Funktionsbeschreibung änderte sich nichts. Erst mit der Eingliederung der Gesamthochschule ins Hessische Universitätsgesetz 1978 konnten einige der Fachhochschullehrer:innen, nach Prüfung der Eignungsvoraussetzungen, den Status des Universitätsprofessors/der Universitätsprofessorin erlangen.