Kunsthochschule als Teil einer integrierten Gesamthochschule
Textdokument - 1970

HHSTAW Abt. 504 Nr. 6420
Die Integration verschiedener Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs in eine Gesamthochschule sollte keine rein organisatorische Zusammenführung sein, sondern auch die inhaltliche Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Disziplinen und Ausbildungstraditionen fördern.