Kabinettsbeschluss zur Einrichtung

Textdokument - 1970

Während der Einrichtungsbeschluss des Landtages eher kurz gehalten war, gehen aus dem Kabinettsbeschluss bereits die der Einrichtung der Gesamthochschule zugrunde liegenden Motive und Ziele hervor. Vor allem zeigt sich die Verbindung zweier Motive: Reform- und Regionaluniversität. Die Hochschule sollte einen Beitrag zur Stärkung der wirtschaftlichen Strukturentwicklung Nordhessens leisten und die Region mit Absolvent:innen in Mangelfächern versorgen. Sie sollte aber auch Ideen zur Reform des Hochschulwesens zur Realisierung bringen.

Bemerkenswert ist insbesondere der vierte Beschlusspunkt, der schon damals Umweltforschung als einen Schwerpunktbereich ausweist. Auch die zentralen Reformziele werden genannt: kürzere Studienzeiten und flexiblere Ausbildungswege, Durchlässigkeit und Übergänge zwischen bisher getrennten Studiengängen, inhaltliche Neuordnung der Studiengänge.

Der Ministerpräsident und die Presse feierten die Erklärung der Landesregierung, in Kassel eine Gesamthochschule einzurichten, als ein Jahrhundertereignis. Eine Universität des 21. Jahrhunderts sollte hier entstehen. Die Zeitung Die Welt wies zu Recht darauf hin, dass das Konzept Gesamthochschule bisher nicht mehr als eine „kühne Idee“ war.