Einrichtungsbeschluss
Textdokument - 1970

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil 1, S. 387
Fast geschlossene Einmütigkeit: Mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP wurde das Gesetz zur Errichtung einer Gesamthochschule in Kassel beschlossen. Lediglich die damals im Landtag vertretene NPD enthielt sich.
Nun war der Weg frei, um den Antrag auf Aufnahme in das Hochschulbauförderungsgesetz zu stellen. Die endgültige Rechtsform der Hochschule sollte durch ein noch zu erstellendes Gesamthochschulgesetz geregelt werden. Bis dahin würde die Hochschule eine Einrichtung des Landes und damit eine rechtlich unselbstständige Hochschule bleiben.
Zu dem 1970 angekündigten Gesamthochschulgesetz kam es jedoch nie. 1978 wurde die Gesamthochschule in das Hessische Universitätsgesetz eingegliedert.